Allgemeine Geschäftsbedingungen von michael jelinski consulting

 

 

I. Geltungsbereich, Vertragsabschluß

 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen michael jelinski consulting und ihrem Vertragspartner (Kunde) auch für alle zukünftigen Verträge mit michael jelinski consulting über den Kauf von Software sowie für Hardwarekäufe, Schulungen, Beratungs-, Planungs-, Organisations-, Programmier- und sonstige Dienstleistungen. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. michael jelinski consulting schließt Verträge nur auf der Grundlage der eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote von michael jelinski consulting sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt wird oder michael jelinski consulting mit der Ausführung begonnen hat.

 

 

II. Leistungsumfang-, Unmöglichkeit

 Ereignisse höherer Gewalt, die michael jelinski consulting die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit aufzuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände, von denen michael jelinski consulting mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Sofern die Erfüllung einer Dienstleistungsverpflichtung von michael jelinski consulting aus einem Grunde unmöglich wird, der von keiner der Vertragsparteien zu vertreten ist, so erlöschen die gegenseitigen Verpflichtungen nicht. michael jelinski consulting bietet dem Vertragspartner die Dienstleistung zu einem anderen Termin binnen Jahresfrist an.

 

 

III. Lizenzbindung bei Software

 Beim Kauf von Software verpflichtet sich der Kunde, die Beschränkungen des Nutzungsrechts des jeweiligen Softwareherstellers einzuhalten. Sie werden zum Gegenstand dieses Vertrages.

 

 

IV. Eigentumsvorbehalt, Widerruf des Nutzungsrechts

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von michael jelinski consulting aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von michael jelinski consulting. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von michael jelinski consulting stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und michael jelinski consulting auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde michael jelinski consulting unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von michael jelinski consulting unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und michael jelinski consulting dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde von michael jelinski consulting bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, michael jelinski consulting alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

 

 

V. Mitwirkungspflichten des Kunden

 Der Kunde ist verpflichtet, michael jelinski consulting auf etwaige Besonderheiten in der Umgebung der EDV-Einrichtung, die auf deren Funktionieren Einfluss haben können, hinzuweisen. (z.B. Schwankungen der Stromspannung, statische Aufladung etc.) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Sofern im Rahmen der Arbeiten von michael jelinski consulting Daten des Kunden gelöscht werden, ist michael jelinski consulting über die Reorganisation der gesicherten Daten hinaus zu Schadensersatz nicht verpflichtet. Nach der Erbringung der Leistung und von abgrenzbaren Teilleistungen ist der Kunde verpflichtet, die Erbringung der Leistung schriftlich zu bestätigen. Der Kunde ist verpflichtet offensichtliche Mängel oder die Unvollständigkeit der Ware und Dienstleistung bei michael jelinski consulting schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe bei michael jelinski consulting eingehen. Die Frist gilt auch für die Untersuchungs- und Rügepflicht von Kaufleuten. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen die Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Mangel war auch bei Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar. Auch derartige Mängel sind unmittelbar nach Ihrer Entdeckung innerhalb der gleichen Frist schriftlich gegenüber michael jelinski consulting anzuzeigen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

 

 

VI. Abnahme von Werkleistungen

 Speziell für den individuellen Bedarf des Kunden programmierte Software und andere Werkleistungen von michael jelinski consulting sind binnen 2 Wochen abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung verweigert werden. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als mit Ablauf von 4 Wochen ab Ablieferung/Installation als abgenommen. In diesem Falle gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Gewährleistungsvorbehalte. Bekannte Mängel sind innerhalb dieser Frist geltend zu machen.

 

 

VII. Gewährleistung bei Hard- und Fremdsoftware

 michael jelinski consulting ist bei nicht von ihr erstellter Software in der Regel nicht befugt, Programmkorrekturen vorzunehmen. michael jelinski consulting tritt den Kunden sämtliche Gewährleistungsansprüche ab, die ihr gegen den Hersteller oder Verkäufer von Hardware oder Fremdsoftware zustehen. Soweit der Hersteller oder Verkäufer die Gewährleistung verweigert, verzögert oder von Gegenleistungen

abhängig macht, leistet michael jelinski consulting im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Fristen Gewähr. Im Verkehr mit Kaufleuten ist der Anspruch gegen michael jelinski consulting von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Herstellers oder Verkäufers abhängig, es sei denn die gerichtliche Geltendmachung wäre unzumutbar.

 

 

VIII. Nachbesserungsklausel

 Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behält sich michael jelinski consulting vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen.

Die Verpflichtung zur Gewährleistung erstreckt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, kostenlose Reparatur (Nachbesserung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Schlägt der Versuch zur Nachbesserung zweimal fehl, sind wir berechtigt eine Ersatzlieferung durchzuführen. Schlägt auch diese fehl oder erfolgt diese nach angemessener Nachfristsetzung unseres Kunden nicht, so ist dieser berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Reduzierung des Kaufpreises zu verlangen.

 

 

IX. Haftung, Schadensersatz

 michael jelinski consulting haftet für die Erfüllung zugesicherter Eigenschaften und von Kardinalpflichten und die Folgen von Leistungsverzug und Unmöglichkeit. Darüber hinaus haftet michael jelinski consulting -gleich, ob aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche - nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es handelt sich um die Schädigung von Gesundheit und Leben. Im Verkehr mit einem Kaufmann ist jegliche Haftung für Mitarbeiter der michael jelinski consulting und für diese handelnde Dritte begrenzt auf einen Betrag in Höhe der Gesamtvergütung aus diesem Vertrage mindestens jedoch 2500 Euro. Soweit nicht für michael jelinski consulting ein Versicherungsschutz mit darüber hinausgehender Deckungssumme besteht.

michael jelinski consulting haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und / oder Folgeschäden. michael jelinski consulting haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

 

 

X. Unteraufträge

 michael jelinski consulting ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Unteraufträge an Dritte zu vergeben

 

 

XI. Zahlungsbedingungen und Preise

Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe oder Abnahme der Ware oder nach Leistung der Dienste fällig. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei michael jelinski consulting. Soweit die Vertragsurkunde abgrenzbare Teilleistungen von michael jelinski consulting ausweist, so sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch michael jelinski consulting Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gem. dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für laufende oder wiederkehrende Leistungen von michael jelinski consulting werden jeweils im voraus abgerechnet und sind sofort fällig.

Gewährt michael jelinski consulting dem Kunden Ratenzahlung, so wird das gesamte Entgelt fällig, wenn der Kunde mit 2 Raten ganz oder teilweise in Rückstand gerät. Das restliche Entgelt ist ab dem Tage der Fälligkeit mit 5% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen.

Ist weder ein Festpreis noch ein Entgeltsatz vereinbart, gelten die betriebsüblichen Entgeltsätze der michael jelinski consulting. Zeitentgelte sind auch für Reisezeiten zu zahlen. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc. sind zusätzlich nach den betriebsüblichen Sätzen von michael jelinski consulting zu vergüten.

Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

XII. Zahlungsverzug

 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde den Verzugsschaden von michael jelinski consulting zu ersetzen, mindestens jedoch einen Verzugszins in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu zahlen. Kunden, die nicht Kaufmann i.S. von Ziff. I. sind, bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung.

 

 

XIII. Gefahrübergang

Lieferungen und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

 

 

XIV. Vertragsdauer und Kündigung

Vereinbarungen über laufende oder sonstige wiederkehrende Leistungen der michael jelinski consulting können, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Das Ende des Vertrages durch Zeitablauf oder Kündigung befreit den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus Ziff. III.

 

 

XV. Schriftformklausel, salvatorische Klausel

 Mündliche Erklärungen von Mitarbeitern von michael jelinski consulting und für michael jelinski consulting handelnden Dritten sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen mit Kaufleuten bedürfen der Schriftform und müssen als solche auch ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt insbesondere für Erklärungen von Mitarbeitern von michael jelinski consulting. Sind einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

 

 

XVI. Gerichtsstand, Rechtswahl

 Gerichtsstand für beide Parteien ist Münster, soweit der Kunde Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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